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Stabsstelle Rechnungsprüfung

Die Stabsstelle Rechnungsprüfung ist eine unabhängige und weisungsfreie Prüfinstanz – vergleichbar mit einer Innenrevision. Unmittelbar unterstellt ist sie dem Oberbürgermeister der Stadt Neustadt an der Weinstraße.

Die Pflichtaufgaben der Stabsstelle ergeben sich aus § 112 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO).

Insbesondere sind dies:

  • Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses einschließlich der Anlagen hierzu,
  • Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt worden ist,
  • Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
  • dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung, einschließlich der Vornahme regelmäßiger und unvermuteter Kassenprüfungen.

Der Stabsstelle obliegen, neben ihren gesetzlichen Pflichtaufgaben, u.a. unterjährig folgende Aufgaben:

  • tägliche Prüfung der Buchungsbelege der Verwaltung,
  • Prüfung von Aufträgen und Vergaben auf rechnerische Richtigkeit und Plausibilität des Vergabevorschlags,
  • Prüfung von Verwendungsnachweisen und Abrechnungen,
  • Durchführung von Schwerpunktprüfungen.

Wir verstehen uns als Sachverständige und Ansprechpartner, insbesondere für die Haushalts- und Finanzkontrolle der gesamten Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße und ihrer nachgeordneten Einrichtungen.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, durch präventive Mitwirkung fehlerhafte Abläufe und Sachverhalte zu erkennen, um die Qualität der Aufgabenerfüllung und die Verwaltungsarbeit in der Stadt Neustadt an der Weinstraße zu verbessern. Unsere Prüfungstätigkeit richten wir – soweit möglich – mit Blick in die Zukunft und nicht ausschließlich vergangenheitsorientiert aus.

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