Helfende Hände
„Hilf mir es selbst zu tun“ sagte die Pädagogin Maria Montessori bereits im 19. Jahrhundert. Unter diesem Leitsatz findet in Neustadt an der Weinstraße die Arbeit des Ehrenamtes statt. Viele engagierte Bürgerinnen und Bürger und zahlreiche Organisationen helfen geflüchteten Menschen in unserer Stadt zurecht zu kommen.
Netzwerkstelle Ehrenamt
Egal ob Begegnungscafés, Deutschkurse, Freizeitgestaltung, Fahrdienste, Hilfe bei Ämter- der Arztbesuchen, Hilfe bei der Arbeitssuche oder einfach Unterstützung bei den Fragestellungen des täglichen Lebens. Es wird vieles gemacht und vieles ist möglich.
Wenn Sie sich ebenfalls vorstellen können sich ehrenamtlich zu engagieren und Flüchtlinge in Neustadt an der Weinstraße zu unterstützen, melden Sie sich.
Ansprechpartnerin Ehrenamt
Gerne können Sie uns auch den ausgefüllten
Fragebogen Ehrenamt (PDF, 32 kB, 14.03.2008)
Hier finden Sie wichtige Informationen zum
Versicherungsschutz in der Flüchtlingshilfe (PDF, 15 kB, 14.03.2008)
und auch hier gibt es Informationen der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zum Versicherungsschutz in der Flüchtlingshilfe.
Spenden
Kleiderspenden
Kleiderspenden sind nur sinnvoll, wenn sie auch den entsprechenden Bedarf abdecken. Damit je nach Bedarf verteilt werden kann, bitten wir Sie, ihre Spenden nur an die nachfolgend genannten Stellen zu richten. Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße nimmt selbst keine Kleiderspenden entgegen.
Grainstraße 2
67433 Neustadt an der Weinstraße
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🖷 06321 8608 430
www.drk-neustadt.de
✉ info@drk-neustadt.de
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Dort können Sie gut erhaltene Kleidung abgeben.
Ansonsten hat Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) im gesamten Stadtgebiet insgesamt 23 Kleidercontainer stehen, wohin Sie Ihre Kleiderspende bringen können.
Möbel- und Sachspenden
Falls Sie gut erhaltene Möbel, funktionierende Küchenelektrogeräte oder Hausratsartikel, Kinderwägen, Wickeltische, Fahrräder, Dreiräder, Roller und Spielzeug sowie Sportartikel spenden möchten, wenden Sie sich bitte direkt an
Arbeitsgelegenheiten, Bildung und Teilhabe, Möbelspenden
Zimmer 032
Konrad-Adenauer-Straße 43
67433 Neustadt an der Weinstraße
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🖷 06321 855-1741
✉ soziale-hilfen-sozialamt@neustadt.eu
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Sie erhalten zeitnah eine entsprechende Antwort.
Geldspenden
Sie möchten die Not der Menschen mit einer Geldspende lindern, dann können Sie Ihre Spende gerne an die nachfolgend aufgeführten Einrichtungen und Bankverbindungen richten:
Interkulturelles Haus
Talstraße 9
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Sparkasse Rhein-Haardt
IBAN: DE35 5465 1240 1000 4592 38
BIC: MALADE51DKH
Verwendungszweck: Flüchtlingshilfe/ Neustadt an der Weinstraße
Sparkasse Rhein-Haardt
IBAN DE58 5465 1240 0000 0015 03
BIC: MALADE51DKH
Verwendungszweck: Flüchtlingshilfe/ Neustadt an der Weinstraße
Sie erhalten dann eine steuerlich wirksame Spendenbescheinigung.
Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge
Inzwischen ist für etliche Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Stadt Neustadt das Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgeschlossen.
Politisches Asyl wird dabei in den seltensten Fällen zuerkannt.
Dafür gibt es aber im Regelfall für Personen aus Kriegsgebieten den sogenannten Flüchtlingsstatus, also ein vorläufiges Bleiberecht, solange sich die Situation im Heimatland nicht gebessert hat.
Diese positive Entscheidung bedeutet für die Betroffenen, dass sie nun aus der zugewiesenen Asylbewerberunterkunft der Stadt Neustadt an der Weinstraße heraus müssen bzw. dürfen und sich selbst eine Wohnung suchen sollen.
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße bittet daher alle, die günstigen Wohnraum anbieten können, um Unterstützung.
Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einem positiv abgeschlossenen Verfahren erhalten im Regelfall eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 3 Jahren und sie dürfen arbeiten.
Wenn sie eine Wohnung an Personen mit Flüchtlingsstatus vermieten, zahlt die Miete das Jobcenter, wenn die Person im Leistungsbezug ist. Wenn die Person in einem Arbeitsverhältnis steht, wird die Miete vom Mieter selbst bezahlt.
Wichtig ist, bei einer Mietübernahme durch das Jobcenter, dass die Mietkosten angemessen sind. Um die Angemessenheit der Mietkosten überprüfen zu lassen, muss der Leistungsempfänger, also der Mieter, auf jeden Fall vor Abschluss des Mietvertrages beim Jobcenter vorsprechen. Erst, wenn ein positiver Bescheid des Jobcenters vorliegt, sollte der Mietvertrag unterzeichnet werden.
Für die Häuser und Wohnungen (dezentrale Unterkünfte) in Neustadt an der Weinstraße werden die ortsüblichen Mieten übernommen.
Als Maßstab dienen die gleichen Mietrichtwerte wie für die Grundsicherungsleistungen.
Die anfallenden Stromkosten werden direkt mit den Energielieferanten (Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße) abgerechnet.
Das Jobcenter Deutsche Weinstraße hat für solche Fragen eigens eine Flüchtlingshotline eingerichtet. Diese erreichen Sie jeden Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.Hotline für Neustadt an der Weinstraße: 06321/ 932-800
Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie das Jobcenter unter der Tel.Nr.: 06321 932-0