Personalausweis Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
[Nr.99008004109001 ]
Leistungsbeschreibung
Folgende Daten können Sie im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigeben:
- Familienname
- Geburtsname (nur bei Ausweisen, die nach dem 21. Juni 2012 ausgestellt wurden)
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag der Geburt
- Ort der Geburt
- Anschrift
- Dokumentenart
- dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
- Abkürzung „D" für Bundesrepublik Deutschland
- Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
- Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
- Ordensname, Künstlername.
Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheiden Sie selbst. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Keine.