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Handyparken

Endlich stressfrei parken. Keine Suche nach Kleingeld, kein Anstehen am Automaten, kein Überschreiten der Parkzeit. Im gesamten Innenstadtgebiet können Sie das Handyparken nutzen und so einfacher, schneller und sogar günstiger parken.

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Handyparken in Neustadt an der Weinstraße

Und so funktioniert es…

1.    App herunterladen und registrieren
Welcher Anbieter der Richtige ist, kann jeder selbst entscheiden. Die Kostenmodelle sind je nach Anbieter unterschiedlich und können auf der jeweiligen Webseite eingesehen werden.

2.    Standort des Fahrzeugs angeben
Sofern die Ortungsdienste der App oder auch über das Fahrzeuginformationssystem* aktiviert wurde, reicht eine schnelle Kontrolle des angezeigten Standorts. Ist die Ortung deaktiviert, kann man den Standort des Fahrzeugs auch manuell festlegen. An den Parkscheinautomaten sind die entsprechenden Parkzonen zur Eingabe ebenfalls ersichtlich.

3.    Gewünschte Parkzeit auswählen
Es kann entweder eine Parkzeit vorgewählt werden oder man drückt zu Beginn des Parkzeitvorgangs einfach auf „Start“ in der jeweiligen App. Die Parkzeit kann jederzeit von unterwegs verlängert werden. Bitte jedoch u. U. die jeweilige Höchstparkdauer beachten!

4.    Vor dem Wegfahren den Parkvorgang beenden
Sobald man wieder zurück am Fahrzeug ist, wird der Parkvorgang mittels „Beenden“-Button in der App oder beim Losfahren durch das Fahrzeuginformationssystem* gestoppt. Alternativ kann auch der Endzeitpunkt voreingestellt werden.

5.    Bezahlt wird die genaue Parkzeit
Ist der Parkvorgang beendet, zahlt man nur die tatsächlich genutzte Parkdauer minutengenau. Die Abrechnung erfolgt über das beim jeweiligen Anbieter hinterlegte Zahlungsmittel.

Das Handyparken funktioniert auch per SMS oder über einen Hotline-Anruf beim gewählten Anbieter (anbieterabhängig).

Das sind die Vorteile…

  • kein lästiges Überzahlen,
  • minutengenaue Abrechnung,
  • kein Kleingeld notwendig,
  • einfach von unterwegs verlängern; kein Stress beim Einkaufen und Shoppen,
  • zertifizierte smartparking-Betreiber garantieren ein umfangreiches fachliches und datenschutzrechtliches Know-how in allen Fragen rund um den digitalen Parkservice,
  • die Nutzenden wählen den für sie passenden Anbieter, ist flexibel und kann in anderen deutschen und europäischen Städten, welche seinen ausgewählten Handyparkanbieter ebenfalls akzeptieren, die Parkgebühr dort ebenfalls entrichten
  • das Anbringen einer Vignette ist für die Nutzung des Handyparkens in Neustadt an der Weinstraße anbieterunabhängig nicht erforderlich,
  • praktisch für Dienstfahrten; einfache Abrechnung der Kosten, digitale Belege,
  • fit für die digitale Zukunft!


Und sollte es doch einmal zu technischen Problemen kommen...

Bei technischen Problemen seitens der App-Betreiber, können Sie diese direkt per Hotline oder unter der Support-Mailadresse kontaktieren. Sollte es zu dem seltenen Fall kommen, dass Sie trotz eines Parkscheins per Handyparken einen Strafzettel erhalten, melden Sie sich bitte bei der Verkehrsüberwachung und Parkraumbewirtschaftung. Bei Mitbringen des Strafzettels und einem Beweis des Handypark-Tickets, wird ihnen die Strafe selbstverständlich erlassen. 

Die Verkehrsüberwachung und Parkraumbewirtschaftung können Sie unter folgender Adresse kontaktieren:

Alle Anbieter in Neustadt an der Weinstraße

Weitere Informationen

Schon seit 2006 können alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Neustadt an der Weinstraße das Angebot „Handyparken“ nutzen.

In der Zwischenzeit kam es zu einigen Änderungen bei der Anzahl und dem Angebot der zertifizierten Betreiber. Ab sofort stehen die Betreiber Easypark, Mobilet, Parco, Parkster, Paybyphone und Yellowbrick mit ihren jeweiligen Apps zur Auswahl.

Die Autofahrerinnen und Autofahrer haben die Möglichkeit, ihre Parkgebühr auch über das Mobiltelefon zu bezahlen und können aus den aktuell sechs zertifizierten Anbietern, die zur Auswahl stehen, wählen.

Dabei starten die Nutzenden den Parkvorgang per App, Anruf oder SMS. Die Parkzeit kann ganz nach Bedarf beendet oder verlängert werden. So entfallen Überzahlungen und auch Verwarngelder wegen abgelaufener Tickets.

Beim Handyparken kooperiert die Stadt Neustadt an der Weinstraße mit smartparking e.V. (www.smartparking.de), einer bundesweit agierenden Initiative für die digitale Parkraumbewirtschaftung.

Um das Handyparken zu nutzen, benötigen die Nutzenden nur ein Mobiltelefon und die App des jeweiligen Anbieters ihrer Wahl, welche im entsprechenden Appstore zu finden ist. Die Apps unterscheiden sich in der Verbreitung, dem Preis, der Handhabung sowie insbesondere auch in den gebotenen Zusatzfunktionen.
Einige Apps bieten u.a. auch ein Kartensystem, mit dem sich zum Beispiel in einer fremden Stadt das Auto leicht wieder finden lässt.

Für welche App sich die Nutzenden letztendlich entscheiden, ist ihnen vollkommen frei überlassen. Alle Apps funktionieren mit dem Handyparksystem in Neustadt an der Weinstraße. Egal für welche App man sich entscheidet: Eine Zahlungsmethode muss in jedem Fall hinterlegt sein.

Den Nutzenden stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, möglich ist dabei auch die Abbuchung über die Mobilfunkrechnung.

Die Systemanbieter des Handyparkens erheben von den Nutzern neben den Parkgebühren ein geringfügiges Entgelt für die Inanspruchnahme des Systems. Manche dieser Apps bieten zusätzlich zur Abrechnung pro Parkvorgang auch eine Flatrate an, das heißt, die Nutzer bezahlen eine feste monatliche Gebühr und können dafür das Handyparken so oft nutzen wie sie wünschen.

Am Parkplatz vor Ort müssen die Nutzenden, die per Handy bezahlen möchten, zunächst den Standort ihres Fahrzeuges angeben, sei es über die Standorterkennung des Mobilgeräts, evtl. auch über das Fahrzeuginformationssystem* oder durch manuelle Eingabe in der App, per SMS oder telefonisch.

Das Anbringen einer Vignette ist für die Nutzung des Handyparkens in Neustadt an der Weinstraße anbieterunabhängig nicht mehr erforderlich. Die Nutzerin bzw. der Nutzer des Handyparkens kann die Vignette natürlich weiterhin freiwillig zur Verdeutlichung und als Hinweis auf die Teilnahme am Handyparken anbringen. Ob für ein Fahrzeug ein digitales Ticket gelöst wurde, erkennen die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung am Kennzeichen des Fahrzeugs, das sie mit einem zentralen Online-System abgleichen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Verkehrsüberwachung und Parkraumbewirtschaftung haben Zugriff auf das gesicherte Onlinesystem. Hierdurch kann die Parkkontrolle erfolgen. Bei der Überprüfung des Kennzeichens erscheint das Bestehen oder Nichtbestehen einer aktuell gültigen Zahlung der Parkgebühr für die jeweilige Zone.

* fahrzeugabhängige Ausstattung / Möglichkeit ist beim jeweiligen Hersteller zu erfragen.