Baugenehmigung
Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz regelt, für welche Gebäude und bauliche Anlagen eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Für größere Vorhaben wie z.B. den Neubau eines Wohnhauses ist immer eine Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich. In nahezu allen Fällen, bei denen ein Bauantrag gestellt werden muss, ist dieser durch eine Person zu stellen, welche eine Vorlageberechtigung besitzt. Dies sind in aller Regel Architekten, Bauingenieure und in einzelnen Fällen auch Bautechniker.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen für welches Vorhaben erforderlich sind, ist maßgeblich vom Vorhaben selbst als auch von der Verfahrensart abhängig. Sie finden hier eine Zusammenstellung, welche Unterlagen in Abhängigkeit der Verfahrensart erforderlich sind. Die Anforderungen können sich je nach Art des Vorhabens noch erweitern; regelmäßig sind dies z.B. Höhenschnitte der Umgebungsbebauung bei einer erforderlichen Bewertung des Einfügens nach § 34 BauGB oder auch Unterlagen zur wasserrechtlichen Genehmigung und Bewirtschaftung von Oberflächenwässern.
Formulare zur Antragstellung
Das Land Rheinland-Pfalz stellt verschiedene Vordrucke zur Verfügung, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu verwenden sind. Außerdem stehe ein spezielles Formular für die Beantragung der Genehmigung einer bzw. mehrerer Werbeanlagen zur Verfügung. Hier sind die Formulare hinterlegt:
- Antrag auf Baugenehmigung
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung
- Baubeschreibung Feuerungsanlagen
- Abweichungs- / Befreiungsantrag
- Bauantrag Werbeanlage
Formulare nach Genehmigung
Auch nach Genehmigung des Vorhabens ist die Bearbeitung durch die Bauaufsichtsbehörde noch nicht abgeschlossen. In vielen Fällen weist die Baugenehmigung auf Unterlagen und Bescheinigungen hin, welche noch einzureichen sind, bevor mit dem Bau begonnen werden darf. Dies variiert von Fall zu Fall. Beachten sie hierzu bitte unbedingt die Auflagen und Hinweise in der Baugenehmigung!