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08.04.2024

Neues System zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen wird umgesetzt

Im Stadtgebiet von Neustadt an der Weinstraße wird derzeit die Umsetzung des Beitragssystems der wiederkehrenden Ausbaubeiträge vollzogen.

Dabei ist es notwendig, dass im Grundsatz alle beitragspflichtigen Grundstücke im Rahmen des satzungsrechtlichen Beitragsmaßstabes vor Ort gesichtet werden müssen. Infolge dessen werden in den kommenden Wochen und Monaten Mitarbeitende der Verwaltung im Stadtgebiet unterwegs sein, um diese Grundstückserfassung durchzuführen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass weder ein Betreten der Grundstücke noch der Gebäude erforderlich ist und dies von den Mitarbeitenden auch nicht angestrebt oder beabsichtigt wird. Zudem können sich die Mitarbeitenden entsprechend ausweisen.

Bei Fragen zum Beitragsrecht ist die Beitragserhebungsstelle der Bauverwaltung zu den allgemeinen Öffnungszeiten telefonisch wie folgt erreichbar: 06321/855–1771.

 
Autor/in: Pressestelle