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01.03.2024

Neuer Flächennutzungsplan: Großes Interesse bei Infoveranstaltung

Um was geht es beim neuen Flächennutzungsplan, den die städtische Abteilung Stadtplanung erarbeitet hat? Welche Auswirkungen kann er auf das künftige Bauen, auf den Natur- und Umweltschutz und die Bevölkerung direkt haben? Bei einer Infoveranstaltung im Saalbau hat die Stadtverwaltung zahlreiche Interessierte über das neue Planwerk informiert. Die offizielle öffentliche Beteiligung startet am 4. März. Ab dann können sich während der sechswöchigen Offenlegungsphase alle Bürgerinnen und Bürger zu den Planungen äußern. Im Anschluss werden die Stellungnahmen bei der Weiterbearbeitung des aktuellen Vorentwurfs berücksichtigt.

Oberbürgermeister Marc Weigel verdeutlichte am Donnerstagabend, 29.2.2024, bei der Infoveranstaltung die hohe Relevanz eines neuen Flächennutzungsplans: „Wir halten darin fest, wie sich unsere Stadt in der Zukunft weiterentwickeln soll, welche Flächen wie genutzt werden könnten.“ Als Beispiel nannte er Gewerbeflächen. Hier hat Neustadt im Vergleich zu anderen Kommunen einen erheblichen Nachholbedarf: "Auch eine digitalisierte Wirtschaft braucht Flächen", sagte Weigel. Daher wird ein maßvolles Wachstum verfolgt. Künftig mehr Flächen werden zudem zur Erzeugung Erneuerbarer Energien gebraucht. Auch dabei ist der Ausgleich vieler Interessen gefordert. Bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplans geht es stets um intensive Abwägungen. Daher warb Oberbürgermeister Weigel darum, sich bei dem Prozess einzubringen und die Bürgerbeteiligung zu nutzen.

Der aktuell gültige Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt ist seit 2005 wirksam. In der Zwischenzeit gab es zwar zahlreiche Teiländerungen. Der Gesamtplan sollte aber nach etwa 15 Jahren fortgeschrieben bzw. neu aufgestellt werden. Da sich auch in Neustadt viele Parameter geändert haben, besteht hier hoher Handlungsbedarf.

Mit der Neuaufstellung besteht die Möglichkeit, die Ausrichtung der Stadtentwicklung unter veränderten demografischen, sozioökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen neu zu betrachten und zu steuern. Bei den vielen zu berücksichtigenden Themen ist eine ganzheitliche Herangehensweise wichtig. Der neue Flächennutzungsplan nimmt die Zukunftsthemen in den Blick und stellt die Richtschnur für die Entwicklung des gesamten Stadtgebiets, also der Kernstadt und aller Ortsbezirke (insgesamt 11.700 Hektar) bis ins Jahr 2040 dar.

Das schafft unter anderem die Voraussetzung für spätere Baugebieten und zeigt geeignete Standorte etwa für Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, erneuerbare Energien oder für den Naturschutz auf.

Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber dem einzelnen Bürger zwar keine unmittelbare Rechtswirkung. Und er schafft noch kein Baurecht. Doch er bringt den klaren Willen zum Ausdruck, wie sich die Stadt grundsätzlich entwickeln möchte. Insofern beinhaltet er keine Detailplanung. Spielräume für die nachfolgenden Planungen bleiben.

Carmen Wunn, Leiterin der Abteilung Stadtplanung, skizzierte die wesentlichen Planungsinhalte und erklärte die Hintergründe. So wird in Neustadt beispielsweise zusätzlicher Wohnraum gebraucht. Dabei hat das Füllen von Baulücken im Innenbereich Priorität vor der Außenentwicklung.

Ebenso werden bereits größere konkrete Projekte in der Vorplanung verortet. So sollen beispielsweise zwischen der Speyerdorfer- und der Louis-Escande-Straße das neue Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer der Pfalz sowie am AVG-Kreisel ein neues Brand- und Katastrophenschutzzentrum entstehen können.

Öffentlich einsehbar ist der Vorentwurf des Flächennutzungsplans vom 4. März bis einschließlich 15. April 2024 unter www.neustadt.eu/auslegungen.

Ergänzend zu dieser Online-Veröffentlichung ist die Einsichtnahme vor Ort innerhalb der folgenden Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung, Stadthaus III, Amalienstraße 6, möglich: Im Bauberatungszentrum (Erdgeschoss) von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 14 bis 18 Uhr sowie nach Terminvereinbarung bei der Abteilung Stadtplanung zusätzlich freitags von 8:30 bis 12 Uhr. Die Terminabsprache kann unter Telefon 06321/855-1306 oder per E-Mail an bauleitplanung@neustadt.eu erfolgen.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden, möglichst per E-Mail an bauleitplanung@neustadt.eu. Möglich ist aber auch der Postweg an die Adresse „Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Abteilung Stadtplanung, Amalienstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße“. Außerdem können nach Terminvereinbarung auch mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorgebracht werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Neben dem Flächennutzungsplan (bestehend aus der Planzeichnung, einer Begründung, einem Umweltbericht sowie Themenkarten) werden begleitend auch die Unterlagen des Landschaftsplans (Textbände sowie dazugehörige Pläne) ausgelegt.

Im Umweltbericht geht es um die möglichen Umweltauswirkungen der Planungen: Dargelegt werden die Auswirkungen des neuen Flächennutzungsplans unter anderem auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, Lebensräume, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Landschaftsbild.

Zudem stellt der Landschaftsplan einen naturschutzfachlichen Planungsbeitrag dar. Er ist eine Abwägungsgrundlage bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans. Auch dieser wurde bei der Infoveranstaltung im Saalbau anschaulich erklärt. Er beinhaltet, wie sich die Natur und Landschaft zukünftig entwickeln soll und nennt räumliche Schwerpunkte wie beispielsweise die Weinbergterrassen am Haardtrand als besondere Kulturlandschaftsbiotope, historische Steinbrüche oder das Umfeld von Gewässern.

Autor/in: Pressestelle