Technisches Hilfswerk Freistellung
[Nr.99137002048000 ]
Leistungsbeschreibung
Als THW-Helfer/-innen werden Sie bei Einsätzen von Ihrer Arbeit freigestellt. Eine zeitliche Begrenzung für einen Einsatz gibt es nicht, ggf. erfolgt eine Freistellung für die gesamte Dauer eines Einsatzes.
Sie sollten jedoch so früh wie möglich Ihren Arbeitgeber über einen möglichen Einsatz informieren.
Verfahrensablauf
Verdienstausfall – Lohn-/Gehaltsempfänger
Nach dem THW-Gesetz müssen Arbeitgeber den THW-Einsatzkräften ihr Einkommen fortzahlen. Private Arbeitgeber erhalten diese fortgewährten Leistungen vom THW erstattet.
Merkblätter und Vordrucke sind über die THW-Geschäftsstellen zu beziehen.
Verdienstausfall - Selbstständige
Helferinnen und Helfer, die beruflich selbständig sind, erhalten bei der Teilnahme an Einsätzen eine Verdienstausfall-Erstattung.
Wenn die Höhe des mit der selbständigen Berufstätigkeit erzielten Einkommens nicht nachgewiesen wird, beträgt die Erstattung 17,- Euro/Stunde, max. 170,- Euro/Tag. Wird ein höherer Verdienstausfall beansprucht, muss ein entsprechendes Einkommen z. B. durch Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen werden.