Nebentätigkeiten des Bürgermeisters und der Beigeordneten

Gemäß § 119 Absatz 3 Landesbeamtengesetz (LBG) unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit, bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres, in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

In den folgenden Darstellungen ist aufgelistet, welche Nebentätigkeiten und Ehrenämter der Bürgermeister sowie die Beigeortneten im vergangenen Kalenderjahr ausgeübt haben und welche Vergütungen erzielt wurden. Die Ausführungen werden in die Niederschrift über diese Sitzung aufgenommen. Dieser Teil der Niederschrift wird auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. Die Unterrichtung des Stadtrates erfolgt bis spätestens zum 1. April eines jeden Jahres.


Aufstellung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter für den 1. Beigeordneten Stefan Ulrich für das Kalenderjahr 2024

I. Öffentliche Ehrenämter

  • Mitglied im Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 50,00 €
  • Mitglied im Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 50,00 €
  • Gesellschafter der GML GmbH: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Mitglied des Aufsichtsrates der GML GmbH: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 300,00 € (werden an die Stadt abgeführt)
  • Stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Pfälzischen Pensionsanstalt: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 100,00 €
  • Verband kommunaler Unternehmen

II. Nebentätigkeiten im öffentlichen Bereich

  • Vorsitzender des Stiftungsrats der Irene-Handrich-Stiftung: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 2.050,00 € (davon werden 25 % an die Stadt weitergeleitet)




Aufstellung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter für den Beigeordneten Bernhard Adams für das Kalenderjahr 2024

I. Öffentliche Ehrenämter

  • Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (Zweckverband ÖPNV Rheinland-Pfalz Süd): keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar KÖR: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Vertreter der Stadt im Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar GmbH (VRN GmbH): keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 200, 00 €
  • Beisitzer im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz e.V. (AGFFK-RLP e.V.): keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Vertreter der Stadt im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr des Städtetages Rheinland-Pfalz: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder




Aufstellung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter für die Beigeordnete Waltraud Blarr für das Kalenderjahr 2024

I. Öffentliche Ehrenämter

  • Vorstandsmitglied im Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Mitglied des Ausschusses Trägerversammlung Jobcenter: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Mitglied des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit, Landau: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Mitglied im Vorstand des Städtetages Rheinland-Pfalz: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Mitglied im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr des Städtetags Rheinland-Pfalz: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder


II. Nebentätigkeiten im öffentlichen Bereich:

  • Mitglied des Bezirkstags Pfalz: Aufwandsentschädigungen 2.050,00 €, 150,00 € Sitzungsgelder
  • Stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Bauplanung: Aufwandsentschädigungen 900,00 €, keine Sitzungsgelder
  • Mitglied im Ausschuss für Bauplanung inklusive Energie und Klimaschutz: keine Aufwandsentschädigungen, 150,00 € Sitzungsgelder
  • Bezirkstagssitzungen: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Fraktionssitzungen: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 550,00 €
  • LUFA/Ausschuss für Landwirtschaft, Verbraucherschutz: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 200,00 €
  • Bezirksausschuss: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 200,00 €
  • Ausschuss für Schulen und Weiterbildung: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 50,00 €
  • Ausschuss für das Biosphärenreservat: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 50,00 €
  • Beteiligungsausschuss: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 50,00 €
  • Verwaltungsrat Pfalzklinikum: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 100,00 €
  • Aufsichtsratsmitglied der Pfalzwerke AG Ludwigshafen: Aufwandsentschädigungen 9.750,00 €, Sitzungsgelder: 540,00 €
  • Vorstandsvorsitzende des Vereins Kommunen für biologische Vielfalt e.V.: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder