Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Neustadt an der Weinstraße am 05. März 2026

Amtsblatt Nr. 06-2026 vom 12.02.2026

Die Grundstückseigentümer/innen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Neustadt an der Weinstraße werden hiermit zu der am

05. März 2026 um 16:00 Uhr

im Rathaus, Ratssaal, Marktplatz 1,

                                                                       in 67433 Neustadt an der Weinstraße

stattfindenden außerordentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung eingeladen. Wir bitten die teilnehmnden Jagdgenossen, sich 30 Minuten vor Beginn der Sitzung einzufinden, um die Stimmberechtigungen ordnungsgemäß erfassen zu können.

Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer/innen im Bereich des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Neustadt an der Weinstraße nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümer/innen von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, sind insofern nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.

Das Grundflächenverzeichnis liegt in der Zeit vom 16.02.26 – 04.03.2026 während der Kernarbeitszeit (Montag bis Mittwoch 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr, Freitag 8:30 – 12:00 Uhr) beim Sachgebiet Liegenschaften der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Stadthaus III, Amalienstraße 6, Zimmer 111, öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.

Die Grundstückseigentümer/innen sind verpflichtet, evtl. Unrichtigkeiten oder Veränderungen in der Flächengröße anzuzeigen und nachzuweisen. Mit Ablauf der Auslegungsfrist sind die im Verzeichnis aufgeführten Flächengrößen maßgebend für die Versammlung der Jagdgenossen.

Die Versammlung ist nicht öffentlich und ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig.
Vertretungen sind mit schriftlicher Vollmacht möglich, höchstens jedoch 3 Vollmachten je anwesenden Jagdgenossen.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung der außerordentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung; Feststellung der Zahl der anwesenden und vertretenen stimmberechtigten Jagdgenossinnen und Jagdgenossen;
    Feststellung der vertretenen Grundflächen
  2. Beschluss der Satzung der Jagdgenossenschaft Neustadt an der Weinstraße gemäß Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz vom 09. Juli 2010 (LJG2010) bzw. vom 09. Juli 2025 (LJG 2025)
  3. Beschluss der Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Stadt Neustadt an der Weinstraße
  4. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  5. Entlastung des Jagdvorstands
  6. Genehmigung Haushaltsplan 2026/2027/2028
  7. Vorgezogene Neuwahl des Jagdvorstands
  8. Mitteilungen und Anfragen

Neustadt an der Weinstraße, 11.02.2026

Der Jagdvorsteher

gez.

Marc Weigel


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