Öffentliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Vollsortiment-Markt an der Haßlocher Straße“ im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf

Amtsblatt Nr. 05-2026 vom 05.02.2026

Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Vollsortiment-Markt an der Haßlocher Straße" im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf


Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat am 16.12.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Vollsortiment-Markt an der Haßlocher Straße“ im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung
Im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf ist an der Haßlocher Straße die Ansiedlung eines REWE-Vollsortimenters mit einer Verkaufsfläche von 1.400 m² zzgl. eines Backshops mit einer Gesamtfläche von ca. 80 m² mit Außensitzbereich geplant. Der Vorhabenstandort grenzt unmittelbar nördlich an den bestehenden LIDL Markt. Die ehemals militärisch genutzte, momentan brachliegende Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Flugplatz Abschnitt West aus dem Jahr 2005 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Schutzgrün“ ausgewiesen. Diese Maßnahmenfläche sowie die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe sind auszugleichen.
Die geplante Zufahrt erfolgt über die Haßlocher Straße. Insgesamt sollen ca. 96 Parkplätze (darunter drei Behindertenparkplätze und zwei Mutter-Kind-Parkplätze) und vier E-Ladestationen errichtet werden.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelverfahren erforderlich. Die Planung entspricht nicht den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans 2005. Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB Rechnung zu tragen, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.

Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf 0,93 ha und umfasst vollständig die Flurstücks-Nummern 9172/30, 9172/37 und teilweise die Flurstücks-Nummer 8908/7. Grafisch ist die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Planzeichnung zu.

Die Planzeichnung finden Sie hier:

Neustadt an der Weinstraße, den 28.01.1026
S T A D T V E R W A L T U N G


gez.


Marc Weigel

Oberbürgermeister

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