Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplan-Neuaufstellung Vollsortiment-Markt an der Haßlocher Straße“ im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf

Amtsblatt Nr. 05-2026 vom 05.02.2026

Öffentliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplan-Neuaufstellung „Vollsortiment-Markt an der Haßlocher Straße“ im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf


Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat am 16.12.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Flächennutzungsplan-Neuaufstellung „Vollsortiment-Markt an der Haßlocher Straße“ im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung
Im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf ist an der Haßlocher Straße die Ansiedlung eines REWE-Markts mit einer Verkaufsfläche von 1.400 m² zzgl. eines Backshops mit einer Gesamtfläche von ca. 80 m² mit Außensitzbereich geplant. Der Vorhabenstandort grenzt unmittelbar nördlich an den bestehenden LIDL Markt. Die ehemals militärisch genutzte, momentan brachliegende Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan von 2005 als Grünfläche dargestellt. Da sich die FNP-Neuaufstellung 2040 noch im Verfahren befindet und voraussichtlich im März 2026 genehmigt wird, wird der FNP 2005 als Grundlage herangezogen. Allerdings ist die Zielaussage „Grünfläche“ sowohl im wirksamen FNP 2005 als auch in der Neuaufstellung 2040 gleich dargestellt. Sobald der FNP 2040 genehmigt und demnach rechtswirksam ist, wird entsprechend auf diese Grundlage Bezug genommen.
Mit dieser Flächennutzungsplan-Neuaufstellung sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Vollsortimenters im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf geschaffen werden. Parallel zur Flächennutzungsplan-Neuaufstellung wird auch der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Vollsortiment-Markt an der Haßlocher Straße“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt, so dass beide Verfahren zeitgleich abgeschlossen werden können.

Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Neuaufstellung beläuft sich auf 0,85 ha und umfasst vollständig die Flurstücks-Nummer 9172/37. Grafisch ist die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Planzeichnung zu entnehmen.
Basiskarte: Liegenschaftskarte der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Aus drucktechnischen Gründen unmaßstäblich verkleinert.

Die Planzeichnung finden Sie hier:

Neustadt an der Weinstraße, den 28.01.2026
S T A D T V E R W A L T U N G

gez.


Marc Weigel

Oberbürgermeister

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