Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

Leistungsnummer: 99036012023000

Volltext

Für die Zulassung eines finanzierten oder geleasten Fahrzeugs schickt Ihr Kredit- oder Leasinggeber normalerweise den Fahrzeugbrief direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang des Dokuments kann in der Behörde eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.

Sie können bei Ihrer Zulassungsbehörde Auskunft darüber beantragen, ob der Fahrzeugbrief dort bereits eingegangen ist.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Regelungen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.02.2025
Fachlich freigegeben durch:

FIM-Landesredaktion Rheinland-Pfalz