Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen
Volltext
Für die Zulassung eines finanzierten oder geleasten Fahrzeugs schickt Ihr Kredit- oder Leasinggeber normalerweise den Fahrzeugbrief direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang des Dokuments kann in der Behörde eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.
Sie können bei Ihrer Zulassungsbehörde Auskunft darüber beantragen, ob der Fahrzeugbrief dort bereits eingegangen ist.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Regelungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
FIM-Landesredaktion Rheinland-Pfalz