Vergnügungsteuer zahlen

Leistungsnummer: 99102034002000

Einige Gemeinden erheben eine Vergnügungssteuer. Diese wird auf Ausgaben erhoben, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen – also zum Beispiel für Freizeit und Vergnügen.

Besteuert werden entweder die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, oder der Betrieb von Spielautomaten und anderen Unterhaltungsgeräten.

Wie hoch die Steuer ist und welche weiteren Regeln gelten, legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Vergnügungssteuersatzung fest. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der Steuer.

Hinweise (Besonderheiten)

In der Stadt Neustadt an der Weinstraße wird eine Vergnügungssteuer erhoben. Die Festsetzung der Steuer erfolgt im Steueranmeldeverfahren. Ein schriftlicher Bescheid wird nur bei Änderungen erteilt. 

Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Satzung

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.11.2025
Fachlich freigegeben durch:

FIM-Landesredaktion Rheinland-Pfalz