Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bei Änderungen von bestehenden Gebäuden einreichen

Leistungsnummer: 99138034261000

Volltext

Das Gebäudeenergiegesetz stellt Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden. Der Eigentümer eines beheizten oder gekühlten Gebäudes muss nachweisen, dass das Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der Nachweis erfolgt mit der Erfüllungserklärung. Die Erfüllungserklärung ist abzugeben, nachdem am Gebäude Außenbauteile erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut wurden und das Gebäude energetisch bewertet wurde.

Verfahrensablauf

Die jeweiligen Länder regeln das Verfahren zur Erfüllungserklärung, die Berechtigung der Ausstellung, die Pflichtangaben sowie die vorzulegenden Nachweise.

Voraussetzungen

Sie müssen bestätigen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erfüllungserklärung
  • Energieausweis[e]
  • Berechnungen
  • gegebenenfalls
    • Unternehmererklärung
    • Lieferantenbestätigung
    • Lieferantenbescheinigung
    • Bescheid über Befreiung von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes

Frist

  • Einreichung der Erfüllungserklärung nach Fertigstellung der Maßnahme

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf möglich.

Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.04.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Rheinland-Pfalz

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Kreis-, Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Kreisverwaltungen, in kreisfreien Städten und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltungen oder die Verbandsgemeindeverwaltungen, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind.