Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen

Leistungsnummer: 99026004001005

Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination nicht vollständig den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, benötigen Sie für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung.

Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie als Urkunde bei der Fahrt in der Regel mitführen und auf Verlangen einer zuständigen Person aushändigen.

Haben Sie Ihre Ausnahmegenehmigung verloren oder ist sie auf andere Art abhandengekommen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen Ersatz beantragen.

Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination nicht vollständig den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, benötigen Sie für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung.

Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie als Urkunde bei der Fahrt in der Regel mitführen und auf Verlangen einer zuständigen Person aushändigen.

Haben Sie Ihre Ausnahmegenehmigung verloren oder ist sie auf andere Art abhandengekommen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen Ersatz beantragen.

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM), Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

Voraussetzungen

  • Sie benötigen für Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination eine Ausnahmegenehmigung.
  • Sie haben diese Ausnahmegenehmigung verloren oder sie ist abhandengekommen.
  • Sie benötigen für Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination eine Ausnahmegenehmigung.
  • Sie haben diese Ausnahmegenehmigung verloren oder sie ist abhandengekommen.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Begründung für den Verlust der Ausnahmegenehmigung
  • bei Privatpersonen: Kopie des Personalausweises der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
  • Kennzeichen des Fahrzeuges
  • Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
  • Gutachten einer Prüforganisation zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, inklusive Nennung und Begründung der Abweichungen von den Bauvorschriften
  • bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h: Versicherungsbestätigung
  • falls jemand für Sie den Antrag stellt: Vollmacht
  • schriftlicher Antrag
  • Begründung für den Verlust der Ausnahmegenehmigung
  • bei Privatpersonen: Kopie des Personalausweises der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
  • Kennzeichen des Fahrzeuges
  • Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
  • Gutachten einer Prüforganisation zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, inklusive Nennung und Begründung der Abweichungen von den Bauvorschriften
  • bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h: Versicherungsbestätigung
  • falls jemand für Sie den Antrag stellt: Vollmacht

Frist

Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung muss gestellt werden, sobald der Verlust der Ausnahmegenehmigung bemerkt wurde.

Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung muss gestellt werden, sobald der Verlust der Ausnahmegenehmigung bemerkt wurde.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Verfahrensablauf

Den Ersatz für Ihre verlorene Ausnahmegenehmigung können Sie schriftlich oder teilweise online beantragen.

Kosten

Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erhalten Sie im Einzelfall bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde.