Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen

Leistungsnummer: 99071001001000

Volltext

Kinder haben einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Der Betrieb bedarf einer Erlaubnis.

Institutionelle Betreuung erfolgt in Tageseinrichtungen für Kinder, die Betreuungsangebote vorhalten können für

  • Unter-2-Jährige,
  • Über-2-Jährige,
  • Schulkinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Verfahrensablauf

Es empfiehlt sich vor dem Einreichen des Antrags auf Betriebserlaubnis einer Tageseinrichtung für Kinder eine Beratung bei der zuständigen Stelle wahrzunehmen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Referat Kindertagestätten

Voraussetzungen

Tageseinrichtungen für Kinder werden betrieben durch Träger, gegegenenfalls anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder durch Kommunen

Erforderliche Unterlagen

Für den Nachweis, dass die Räumlichkeiten für den Betrieb der Kita geeignet sind, sind der Nachweis der Baugenehmigung, eine Bauabnahmebescheinigung oder eine entsprechende Bescheinigung des Architekten und der Nachweis der Durchführung der Brandverhütungsschau bereits vor Betriebsaufnahme vorzulegen. Unfallkasse, Lebensmittelüberwachung und Gesundheitsamt müssen die Geeignetheit ebenfalls bestätigen. Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.

Frist

Der Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis ist rechtzeitig vor Aufnahme des Betriebes zu stellen, Änderungen sind dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unverzüglich anzuzeigen.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Es ist ein Antrag notwendig. Dieser kann nur über das webbasierte Landesverfahren KiDz gestellt werden. Zugang zum webbasierten Landesverfahren erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.01.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz