Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen
Mit der Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) können Sie finanzielle Unterstützung erhalten, um sich für Fach- und Führungsaufgaben oder für eine berufliche Selbstständigkeit weiterzuqualifizieren. Gefördert werden über 700 Fortbildungsabschlüsse der höherqualifizierenden Berufsbildung, beispielsweise:
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Meisterin oder Meister
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Fachwirtin oder Fachwirt
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Technikerin oder Techniker
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Staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher
Voraussetzung ist, dass Sie die erforderliche berufliche Vorqualifikation für die gewählte Fortbildung mitbringen.
Die Förderung umfasst unter anderem:
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Zuschüsse und Darlehen zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
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Unterstützung beim Lebensunterhalt (bei Vollzeitmaßnahmen)
Die Fortbildung kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit absolviert werden. Eine Förderung ist auch für mehrere aufeinanderfolgende Maßnahmeabschnitte möglich. Voraussetzung ist, dass die Fortbildung bei einem geeigneten Träger durchgeführt wird, etwa bei einem öffentlichen, staatlich anerkannten oder zertifizierten Anbieter.
Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können bis zu 15.000 Euro gefördert werden. Die Hälfte davon wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden, die andere Hälfte wird als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)bereitgestellt. Bei erfolgreichem Abschluss kann ein Teil des Darlehens erlassen werden, unter bestimmten Voraussetzungen sogar vollständig bei einer Existenzgründung.
Auch fachpraktische Arbeiten, wie beispielsweise ein Meisterprüfungsprojekt, werden unterstützt. Hier können bis zu 2.000 Euro für Materialkosten gefördert werden, ebenfalls zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen.
Für den Darlehensanteil besteht ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren ist das Darlehen zins- und tilgungsfrei.
Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten Sie bei Vollzeitmaßnahmen. Eltern profitieren von erhöhten Zuschüssen, und Alleinerziehende können zusätzlich einen monatlichen Kinderbetreuungszuschlag für Kinder unter 14 Jahren erhalten. Einkommen, Vermögen und andere staatliche Leistungen werden dabei berücksichtigt. Der Unterhaltsbeitrag muss nicht zurückgezahlt werden.
Auch ausländische Antragstellerinnen und Antragsteller können gefördert werden, zum Beispiel wenn sie Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates sind, über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügen oder sich bereits mehrere Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten und gearbeitet haben.
Volltext
Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden.
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:
- die Lehrgangskosten,
- die Prüfungsgebühren und
- die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt.
Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert.
Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.
Verfahrensablauf
Die für Sie zuständige Stelle berät und informiert Sie über die Fördermöglichkeiten mit dem Aufstiegs-BAföG. Die für Sie zuständige Stelle finden Sie mit der Postleitzahlensuche.
- Den Antrag auf Förderleistung stellen Sie schriftlich oder elektronisch bei der für Sie zuständigen Stelle.
- Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen Leistungsbeschied über die staatlichen Zuschüsse.
- Im Anschluss erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen.
- Sollen Sie während der Fortbildung z.B. krank werden, müssen Sie das sowohl dem Fortbildungsanbieter als auch der zuständigen Stelle mitteilen.
Voraussetzungen
Sie haben Anspruch auf die Förderleistung, wenn unter anderem:
- Sie sich auf ein förderfähiges Fortbildungsziel vorbereiten,
- die Vorbereitungsmaßnahme eine bestimmte Mindestdauer und Anzahl an Unterrichtsstunden pro Woche bzw. Monate umfasst,
- die Maßnahme einen maximalen Zeitrahmen nicht überschreitet,
- der Anbieter der Fortbildung zertifiziert ist oder über ein anderweitiges System zur Qualitätssicherung verfügt und
- Sie die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter www.aufstiegs-bafög.de .
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie den Antragsformularen entnehmen.
Kosten
keine
Frist
Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantrag werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Bescheid: Widerspruch; verwaltungsgerichtliche Klage
- Darlehensvertrag: zivilrechtliche Klage
Formulare
- Die für einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG erforderlichen Formulare stehen unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html als ausfüllbare Dateien zum Download bereit.
- Sie erhalten die Antragsformulare auch bei den zuständigen Stellen.
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online Beantragung
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Zuständige Stelle
Zuständig sind die 36 kommunalen Ausbildungsförderämter in Rheinland-Pfalz.