Erklärung zur Übernachtungssteuer einreichen

Leistungsnummer: 99139003000000

Volltext

Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

Ansprechpunkt

An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Übernachtungssteuer gibt es derzeit in der Stadt Neustadt an der Weinstraße nicht. 

Kosten

Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.