Erklärung zur Übernachtungssteuer einreichen
Volltext
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Ansprechpunkt
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Kosten
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Frist
Es sind keine Fristen zu beachten.