Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung bei Namensänderung
Sie besitzen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihr Name hat sich geändert infolge von Heirat, Scheidung oder sonstigen Gründen (z. B.: Änderung der Passdaten - Ablauf der Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passersatzpapieres); Dann wird bei Änderungen im Vor- oder Familienname ein neuer eAT ist erforderlich.
Verfahrensablauf
- Beantragung unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Foto erfolgt persönlich bei der jeweiligen Ausländerbehörde
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Gleiches gilt bei einer Neuausstellung (Übertragung) ca. 3 - 4 Wochen
Zur Überbrückung kann dem Betroffenen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Bei Inhabern einer Niederlassungserlaubnis findet ein entsprechender Aufkleber Verwendung.
Ansprechpunkt
Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
Kosten
- Gebühr: 67,00 EUR (Vorkasse: nein)
- für die Fiktionsbescheinigung
Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: nein)
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
MFFJIV