Energieeinsparung Befreiung von den Anforderungen beantragen

Volltext

Bei Neubau und Sanierung von Wohngebäuden sind grundsätzlich die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einzuhalten. Die im GEG geforderten Maßnahmen sind in der Regel wirtschaftlich darstellbar. Nur beim Vorliegen besonderer Umstände kann die für das jeweilige Bauprojekt zuständige untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften der Energieeinsparverordnung erteilen.

Der Antragsteller hat gegenüber der zuständigen Behörde einen entsprechenden Nachweis zu führen, in dem er darlegt.,warum die Einhaltung der Vorgaben für ihn nicht möglich ist. Dies wird nur in Ausnahmefällen möglich sein, der Nachweis nur einer unwirtschaftlichen Variante genügt nicht.

Der Bau hocheffizienter Gebäude ist häufig wirtschaftlicher als der Bau nachMindeststandard auch da es hierfür attraktive Fördermöglichkeiten gibt. Eine Beratung vor Beginn der Planung wird empfohlen, hierzu gibt es in Rheinland-Pfalz kostenfreie Erstberatungsmöglichkeiten z.B. bei der Verbraucherzentrale.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzungen

Von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes können Sie befreit werden, wenn

  • die Anforderungen im Einzelfall einen unangemessenen Aufwand verursachen
  • die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer nicht erwirtschaftet werden können.

Erforderliche Unterlagen

Dem schriftlichen Antrag sind beizufügen:

  • Nachweise über die Unwirtschaftlichkeit

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen und Hinweise zur Energieeinsparung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.05.2021
Fachlich freigegeben durch:

MKUEM