Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen
Volltext
Wenn eine Verordnung über ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, Sie dieses jedoch befahren wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragen.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde in der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Naturschutzbehörden
Voraussetzungen
- Berechtigtes Interesse,
- unabweisbare Gründe der Notwendigkeit des Befahrens,
- Vereinbarkeit mit Schutzzweck
Erforderliche Unterlagen
Im schriftlichen Antrag sind in der Regel Angaben beizufügen wie:
- Aus welchen Gründen soll das Schutzgebiet befahren werden?
- Wann soll das Schutzgebiet befahren werden?
- Bestehen Alternativen zur Befahrung?
- Ist die Befahrung mit dem Schutzzweck vereinbar?
Kosten
Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem Gebührenverzeichnis Landespflege
Frist
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Der Rechtsbehelf richtet sich nach dem Verwaltungsferfahrensgesetz.
Formulare
Es ist ein formloser schriftlicher Antrag erforderlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
MUEEF