Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen

Volltext

Wenn eine Verordnung über ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, Sie dieses jedoch befahren wollen, müssen Sie  eine Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde in der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Naturschutzbehörden

Voraussetzungen

  • Berechtigtes Interesse,
  • unabweisbare Gründe der Notwendigkeit des Befahrens,
  • Vereinbarkeit mit Schutzzweck

Erforderliche Unterlagen

Im schriftlichen Antrag sind in der Regel Angaben beizufügen wie:

  • Aus welchen Gründen soll das Schutzgebiet befahren werden?
  • Wann soll das Schutzgebiet befahren werden?
  • Bestehen Alternativen zur Befahrung?
  • Ist die Befahrung mit dem Schutzzweck vereinbar?

Kosten

Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem Gebührenverzeichnis Landespflege

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Der Rechtsbehelf richtet sich nach dem Verwaltungsferfahrensgesetz.

Formulare

Es ist ein formloser schriftlicher Antrag erforderlich.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.10.2019
Fachlich freigegeben durch:

MUEEF