Wertstoffe zur Entsorgung abgeben

Leistungsnummer: 99001029004000

Volltext

Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall. Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt. Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

Entsorgen können Sie Verkaufsverpackungen und sonstige Wertstoffe aus Haushaltungen

  • über Container (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
  • über den Gelben Sack (für Dosen, Getränkekartons, Plastikbecher)
  • in manchen Landkreisen in speziellen Wertstofftonnen

Ansprechpunkt

Zuständig für die Verpackungsentsorgung sind die Dualen Systeme. Auskünfte erteilen die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Kosten

Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Die Verpackungsentsorgung ist gebührenfrei. Die Gebühren für die kommunale Papierentsorgung  richten sich nach der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung. 

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.01.2019
Fachlich freigegeben durch:

MUEEF

Hinweise (Besonderheiten)

Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.