Fischerprüfung Abnahme
[Nr.99042003031000 ]
Leistungsbeschreibung
- Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
- Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins,
- beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
- Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
- Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.
An wen muss ich mich wenden?
Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) durchgeführt. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin (zweimal jährlich am ersten Freitag der Monate Juni und Dezember) einzureichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem mindestens 35 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Der Nachweis über die Teilnahme ist bei der Anmeldung vorzulegen.