Parken im Stadtzentrum
Das Parken im bewirtschafteten öffentlichen Verkehrsraum ist gebührenpflichtig.
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße bewirtschaftet im Bereich des Stadtzentrums derzeit 1749 Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum. Hinzu kommen in privater Bewirtschaftung Stellplätze in zwei Parkhäusern, die von der Allgemeinheit genutzt werden können (Parkhäuser Hetzel-Galerie und Klemmhof).
Die Parkgebühr wird im öffentlichen Verkehrsraum am Parkscheinautomaten oder mittels Mobiltelefonanruf entrichtet. Bei privater Bewirtschaftung geschieht dies am Parkhaus-Kassenautomaten.
Ab April 2008 ist eine Nutzung der bundeseinheitlichen Handyparkplattform möglich. Zur Teilnahme am Handy-Parken ist eine Anmeldung über die Internetseite www.smartparking.de erforderlich. Dort finden Sie die in Neustadt an der Weinstraße aktiven Betreiber.
Gebührenpflichtige Zeiten im öffentlichen Verkehrsraum:
Montags bis Freitags: 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstags: 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Fahrzeuge mit E-Kennzeichen oder mit blauer Plakette dürfen auf den durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten Parkplätzen gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt parken.
Von dieser Parkerleichterung ausgenommen sind Bereiche, die ausschließlich für das Bewohnerparken ausgewiesen sind.
Für Parkstände an einer Ladestation gelten gesonderte Regelungen: Hier ist das Parken nur während der Ladezeit zulässig.
Sonntags und an bundes-/landeseinheitlichen Feiertagen: Ohne zeitliche Beschränkung gebührenfrei
Download: Parken in der InnenstadtParkraumkonzept 2013
Um künftig den wertvollen öffentlichen Parkraum besser für alle Nutzerinnen und Nutzer des Stadtzentrums verfügbar zu machen, hat der Stadtrat 2013 ein neues Parkraumkonzept beschlossen.
Das Konzept beinhaltet auch Änderungen an der Parkraumbewirtschaftung, die zum Jahresbeginn 2015 wirksam werden.
Richtlinien Bewohnerparken
Die Richtlinien zum Bewohnerparken finden Sie hier zum Download:
Richtlinien Bewohnerparken Zone 1
Parkangebot für Beschäftigte
Angebote zum Dauerparken in zentraler Lage bieten:
- Firma Contipark östlich des Hauptbahnhofs, Tel.: 030-319 871 598 30,
Email: dauerparker@contipark.de - Firma Parkservice Hüfner, in den Tiefgaragen "Klemmhof" und "Hetzelgalerie",
Tel.: 0711-737 315 16, Email: info@ps-huefner.de - Herr Fillibeck, Parkplätze Lindenstraße, Tel.: 06321-929998
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsgesetz, §§ 6 + 6a StVG Straßenverkehrsordnung, §§ 12 + 13 StVO Elfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung Stadtratsbeschluss vom 03.04.2001 / Parkraumkonzept 2013
Gebühren
- Die Gebühr zum Parken im öffentlichen Verkehrsraum beträgt in der Randzone 0,50 €/Std und in der Kernzone 1 €/Std. Der Mindesteinwurf beträgt 0,10 €.
Bei Tagesticketplätzen beträgt die Gebühr 2 €/Tag - Samstags gilt ein attraktiver Tarifrabatt: Die erste Stunde ist kostenpflichtig, die zweite kostenfrei!
- Beim Handyparken erfolgt die Abrechnung immer über den jeweiligen Betreiber.
- Die Gebühr ist am Parkscheinautomat passend zu entrichten, die Automaten haben keine Wechselmöglichkeit.
- Die gebührenpflichtige Zeit beginnt wie oben genannt. Bei der Nutzung der Parkscheinautomaten wie auch beim Handyparken kann der "Parkschein" schon vor der gebührenpflichtigen Zeit gezogen werden. Der Zeitraum bis zur Gebührenpflicht bleibt ohne Berechnung; somit beginnt der Parkvorgang erst mit der Gebührenpflicht auf dem Parkplatz.