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Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Am 01.10.2017 ist das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt können bestehende Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt werden, wenn die Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit beim Standesamt erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Es handelt sich also bei der Umwandlung um eine Eheschließung.

Eine Umwandlung muss zuvor beim Standesamt angemeldet werden.
Für die Anmeldung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Die Eheschließung selbst kann dann bei jedem Standesamt erfolgen.
Sie entscheiden, ob die Eheschließung unkonventionell am Schreibtisch, nur in Anwesenheit der beiden Eheschließenden und dem Standesbeamten oder in einer Trauzeremonie an einem der zur Verfügung stehenden Trauorte vorgenommen werden soll.

Hier finden Sie eine Liste der für die Anmeldung der Umwandlung benötigten Unterlagen.

Die Anmeldung der Umwandlung setzt eine persönliche Vorsprache voraus. Vorsprachen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Grundsätzlich sollten beide Partner die Anmeldung persönlich vornehmen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den anderen Partner bevollmächtigen, die Anmeldung der Umwandlung auch in dessen Namen vorzunehmen. Die Vollmacht muss alle für die Anmeldung erforderlichen Angaben enthalten, von der vertretenen Person unterzeichnet sein und ist mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen im Original vorzulegen.

Sofern die Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde oder einer von beiden Partnern eine ausländische

Staatsangehörigkeit besitzt, ist vor Antragstellung immer eine individuelle Beratung erforderlich, da in diesen Fällen oft noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Die Beratung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Eine Umwandlung in den Büroräumen ohne Trauzeremonie ist kostenfrei.
Welche Gebühren im Zusammenhang mit einer Trauzeremonie anfallen, kann der Gebührentabelle entnommen werden.