- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Gebühren nach Geb.-Nrn. 126.2, 145, 201 und 202.1 GebOSt --- 42,60 Euro
Zusätzliche Kosten für Führungszeugnis 13,00 Euro - bei anlassbezogener Eignungsbegutachtung zusätzlich Geb. nach Nr. 202.1 --- 10,20 bis 35,80 Euro
- ggfls. Kosten für die Ortskundeprüfung Gebühren nach GeboSt Nr. 203 (20,50 bis 57,30 Euro)
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Gebühren nach Geb.-Nr. 126.2, 145, 201 und 204 --- 38,00 Euro
Zusätzliche Kosten für Führungszeugnis 13,00 Euro - Wird die Erteilung einer FzF versagt, richtet sich die Gebühr nach Geb.-Nr. 206 GebOSt --- 33,20 Euro bis 256,00 Euro.
Für die Ortskundeprüfung fallen zusätzliche Kosten an.