- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass mit einfacher Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt)
- ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit einfacher Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis
- ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre)
- ärztliche Eignungsbescheinigung (bei Antrag Bescheinigung nicht älter als ein Jahr)
- Gutachten Über die Leistungsfähigkeit mit folgenden Inhalten:
- Belastbarkeit
- Orientierungsfähigkeit
- Konzentrationsfähigkeit
- Aufmerksamkeitsleistung
- Reaktionsfähigkeit
Nachweise können erbracht werden z.B. durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten einer amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung.
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Falls die FzF für Taxen und Mietwagen gelten soll
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle.
Die Ortskundeprüfung wird durch die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde durch die Verbandsgemeindeverwaltung sowie durch die Stadtverwaltungen in Rheinland-Pfalz durchgeführt.
Erkundigen Sie sich deshalb vor der Antragstellung, wie der Nachweis der Ortskunde bei der für Sie zuständigen Behörde zu führen ist.