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Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.
- Erstes Exemplar: 12,00 Euro
- bei gleichzeitiger Beantragung und im selben Arbeitsgang hergestellter weiterer Exemplare: je 6,00 Euro
- Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung in Deutschland: gebührenfrei
- Gebühr: 12,00 Euro
Erstes Exemplar - Gebühr: 6,00 Euro
Bei gleichzeitiger Beantragung und im selben Arbeitsgang hergestellter weiterer Exemplare - Kostenfrei
Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung in Deutschland