Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Sie möchten in Deutschland dauerhaft als „Physiotherapeutin“ oder „Physiotherapeut“ tätig sein? Sie benötigen hierfür die Erlaubnis zur Führung dieser Berufsbezeichnung. Es wird geprüft, ob Ihr im Ausland erworbener Berufsabschluss gleichwertig mit der in Deutschland reglementierten Ausbildung zur Physiotherapeutin oder zum Physiotherapeuten ist.