Die Erklärung kann beim Standesamt des Wohnsitzes abgegeben werden. Das Standesamt leitet die Erklärung dann an das zuständige Standesamt weiter. Zuständig sind:
- bei Ehegatten: das Standesamt des Eheschließungsortes,
- bei Lebenspartnern: das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister führt,
- bei Kindern: das Standesamt des Geburtsortes.