Sie möchten in Deutschland dauerhaft als „Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin“ oder „Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent“ tätig sein? Sie benötigen hierfür die Erlaubnis zur Führung dieser Berufsbezeichnung. Es wird geprüft, ob Ihr im Ausland erworbener Berufsabschluss gleichwertig mit der in Deutschland reglementierten Ausbildung zur „Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin“ oder zum „Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent“ ist.