- Formlose Erklärung zum Zweck des Antrags (Die Anerkennung als Heilerziehungspfleger/in muss ausdrücklich beantragt werden.),
- formlose Erklärung über alle bisherigen Anträge auf berufliche Anerkennung in Deutschland,
- Abschlusszeugnisse mit Fächer- und Notenübersicht, sofern vorhanden, vorzugsweise mit Diplom-Supplement,
- Arbeitszeugnisse über einschlägige Tätigkeiten,
- Zeugnisse über deutsche Sprachprüfungen,
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Aufenthaltstitel,
- ggf. Nachweis der Namensänderung (z. B. durch eine Heiratsurkunde),
- ggf. Vertriebenenausweis oder Bescheinigung nach dem Bundesvertriebenengesetz,
- bei Wohnsitz außerhalb von Rheinland-Pfalz außerdem einen Nachweis, dass die Berufsausübung in Rheinland-Pfalz beabsichtigt ist (z. B. durch einen Schriftverkehr mit einem potentiellen Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz.
Alle kopierten Unterlagen müssen amtlich beglaubigt sein. Fremdsprachige Dokumente müssen in der Originalsprache und als Übersetzung von einem öffentlich bestellten oder gerichtlich beeidigten Dolmetscher vorgelegt werden.