- Antrag (siehe Anträge/Formulare),
- tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Tätigkeit als Lehrkraft,
- Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, eines EWR-Staats oder eines durch Abkommen gleichgestellten Staats,
- Ausbildungsnachweise im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG, einschließlich der Fächer- und Notenübersichten sowie der Nachweis der Ausbildungsdauer, oder sonstige vergleichbare Qualifikationsnachweise,
- Nachweise, aus denen die Studieninhalte der absolvierten Ausbildung zur Erlangung der Lehrerberufsqualifikation hervorgehen,
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, falls der derzeitige Name von dem Namen auf dem Ausbildungsnachweis oder dem Qualifikationsnachweis abweicht,
- Bescheinigungen über Art und Dauer bisher ausgeübter Tätigkeiten als Lehrkraft,
- Erklärung, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ein entsprechender Antrag gestellt, ein Anpassungslehrgang durchlaufen oder eine Eignungsprüfung abgelegt wurde.
- Auf Anforderung sind die Studienordnung und die Prüfungsordnung für die Erlangung der Lehrerberufsqualifikation einzureichen. Weitere Unterlagen, die für die Anerkennung erforderlich sind, können nachgefordert werden.