Allgemeine Voraussetzungen:
- Sie führen die betreffenden Waren mit sich.
- Die Waren:
- dürfen nicht aus einem zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiet mitgebracht werden,
- sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
- sind nicht zu gewerblichen Zwecken bestimmt.
Mengen- und Wertgrenzen:
- Tabakwaren
- Zigaretten: 800 Stück (aus Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn oder Rumänien: 300 Stück)
- Zigarillos: 400 Stück
- Zigarren: 200 Stück
- Rauchtabak: 1 Kilogramm
- Alkoholische Getränke
- Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka): 10 Liter
- Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops): 10 Liter
- Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala): 20 Liter
- Schaumwein: 60 Liter
- Bier: 110 Liter
- Kaffee
- Kaffee: 10 Kilogramm
- Kaffeehaltige Waren: 10 Kilogramm