Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung berücksichtigt werden.
Die Dauer richtet sich nach dem Gültigkeitszeitraum des vorgelegten Nachweises.