Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt
- in Deutschland (Rheinland-Pfalz) an die für Ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde (in Landkreisen die Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung
- außerhalb Deutschlands an die zuständige deutsche Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln
Die Entscheidung über den Beibehaltungsantrag trifft bei Wohnsitz bzw. dauernden Aufenthalt in Rheinland-Pfalz die Staatsangehörigkeitsbehörde. Bei dauerndem Aufenthalt im Ausland entscheidet das Bundesverwaltungsamt über den Beibehaltungsantrag.