- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Hochformat 45 mm x 35 mm, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Begründung und Nachweis über das berechtigte Interesse (zum Beispiel schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, Buchungsbestätigungen, Flugtickets)
- wenn Sie sich bei der Abholung des Passes vertreten lassen:
- Ausweis der abholenden Person
- Vollmacht