Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen.
- Gebühr: 92,00 Euro
(60,00 + 32,00 Euro) Für die Ausstellung eines 32-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. - Gebühr: 69,50 Euro
(37,50 + 32,00) Für die Ausstellung eines 32-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. - Gebühr: 114,00 Euro
(60,00 + 22,00 + 32,00 Euro) Für die Ausstellung eines 48-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. - Gebühr: 91,50 Euro
(37,50 + + 22,00 + 32,00 Euro) Für die Ausstellung eines 48-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.