- Ab dem 01.01.2015 gilt grundsätzlich ein Mindestlohn von EUR 8,50.
- Bis zum 31.12.2016 sind Löhne unter EUR 8,50 nur erlaubt, wenn ein nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag oder eine entsprechende Rechtsverordnung nach diesen Gesetzen dies vorsieht.
- Für Zeitungszusteller gilt eine Übergangsregelung.