Weitere Informationen, unter anderem welche Unterlagen für die Zulassung erforderlich sind, werden durch Klicken auf den jeweiligen Link angezeigt:
- Erstzulassung
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
- Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirks
- Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirks
Um die Steuerbefreiung nachweisen zu können, wird empfohlen, den entsprechenden Bescheid des Versorgungsamtes / die entsprechende Bestätigung des Hauptzollamtes der Zulassungsbehörde vorzulegen.