Bei einem Todesfall ist durch die Angehörigen, in der Regel mit Hilfe eines Bestatters, Folgendes zu veranlassen:
- Ausstellung eines Totenscheines durch einen Arzt innerhalb von 36 Stunden
- Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag; Personalausweis des Toten, Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunde sind dazu vorzulegen
- Auswahl einer Grabstelle bei der Friedhofsverwaltung des gewählten Bestattungsortes
- Beantragung der Bestattungsgenehmigung bei der zuständigen Ordnungsbehörde des Bestattungsortes
- Überführung des oder der Verstorbenen durch ein Bestattungsunternehmen, das entweder den Verstorbenen am Tag der Erdbestattung zum Bestattungsplatz oder zur Einäscherung in ein Krematorium bringt. Die Erdbestattung oder Einäscherung erfolgt grundsätzlich frühestens nach 48 h und innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes. Zur Urnenbeisetzung darf das Krematorium die die mit der Totenasche gefüllte Urne nur der Friedhofsverwaltung oder dem Bestatter aushändigen. Die Urne kann auf Wunsch auch zu der Friedhofsverwaltung des Bestattungsplatzes versendet werden.