Bitte wenden Sie sich für eine vorherige Absprache an die Jugendämter oder Notare und Notarinnen. In der Regel werden mindestens folgende Unterlagen benötigt:
- gültiges Personaldokument des/der Verpflichteten ( z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Schreiben des anderen Elternteils oder der Person/Institution, die die Unterhaltsbelange des Kindes wahrnimmt (z.B. Jugendamt, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Notar/Notarin)
- Geburtsurkunde des Kindes oder Vaterschaftsanerkennung
- bei Abänderung des bestehenden Unterhaltstitels: Kopie oder Abschrift des aktuellen Unterhaltstitels (Urkunde, Beschluss, Urteil)
Vor einer Terminierung sollte zusätzlich geklärt sein, ob
- Nachweise über die persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse/Einkommensnachweise vorgelegt werden müssen.
zur Beurkundung ein Dolmetscher/eine Dolmetscherin oder ein Sprachmittler/eine Sprachmittlerin erforderlich ist.