- Führungszeugnis des Inhabers oder Verantwortlichen
- Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers/Prokuristen
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Auskünfte aus den oben erwähnten Registern, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis der Beantragung der Auskünfte
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.