- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit – üblicherweise durch den abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis in Ausnahmefällen auch durch
- Kopien des abgelaufenen Reisepasses oder Personalausweises oder
- Ihre Geburtsurkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein)
- für Staatsangehörige der Staaten, die im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 der Verordnung aufgelistet sind: Nachweis der Berechtigung zum Aufenthalt in der EU, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz (und zur Rückkehr dorthin)
- bei der Abholung: ein aktuelles Lichtbild (wird bei dessen Erteilung in den Notreiseausweis eingebracht).