Bei folgenden Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten ist eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich:
- Änderungen von Angaben zum Halter (Namensänderung, Adressänderung)
- Technische Veränderungen am Fahrzeuge (z.B. Änderungen
der Fahrzeugklasse, der Emissionsklasse, der Kraftstoffart, der Energiequelle, der Leistung, der Abmessungen, des Gewichts)