Antrag mit folgenden Unterlagen:
- Nachweis der Akkreditierung nach der Norm EN 45011
- Nachweis über eine ausreichende Anzahl an qualifiziertem Kontrollstellenpersonal
- Nachweis über Standardkontrollprogramme für jeden beantragten Bereich
- Qualitätsmanagement-Handbuch mit allen Verfahrensanweisungen
- Nachweis über die finanzielle, fachliche und personelle Unabhängigkeit
- Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz für alle im Rahmen der Kontrolle tangierten Schadensangelegenheiten
- zusätzlich für Kontrollstellen mit Sitz oder Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:
- Zulassungsbescheid des anderen Landes
- Nachweis, dass die Niederlassung über geeignetes Personal und die geeignete Infrastruktur für die Erfüllung der Kontrollaufgaben verfügt