Neben der Einkommensteuererklärung kann das Finanzamt die Vorlage folgender Unterlagen verlangen:
- bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen (z.B. bei Minijobs im Rahmen des Haushaltscheckverfahrens): Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen:
- Rechnung
- Nachweis der Zahlung durch Überweisung oder Verrechnungsscheck
- bei Pflege- und Betreuungsleistungen:
- Bescheinigung (z.B. Leistungsbescheid) der sozialen Pflegekasse beziehungsweise der privaten Pflegeversicherung
- Nachweis der Zahlung durch Überweisung oder Verrechnungsscheck
Hinweis: Barzahlungen und Barschecks können nicht anerkannt werden.