Grundlage für die Einschätzung der fachkundigen Stelle:
- Aussagefähige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Businessplan)
- Lebenslauf (einschließlich Befähigungsnachweise)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Angaben des Gründers, inwiefern die Tätigkeit tatsächlich selbstständig ist
Für die Antragstellung verlangt die Arbeitsagentur außerdem die Nachweise
- von Kenntnissen und Fähigkeiten durch entsprechende Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung,
- der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit über Kopie der Gewerbeanmeldung bei Gewerbebetrieben (Bestätigung des Finanzamtes bei Freiberuflern).
Zusätzlich nötig sind:
bei erlaubnispflichtigen Gewerben:
- die Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes (Beispiel: Gaststättenerlaubnis)
Achtung: Den Antrag müssen Sie bereits vor der Gewerbeanmeldung stellen.
Bei Handwerksberufen oder handwerksnahen Berufen:
- die Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle.