Denken Sie bitte daran, dem Betriebsnummern-Service auch betriebliche Veränderungen mitzuteilen. Dazu zählen:
- Eröffnung weiterer Niederlassungen, Betriebsteile, Arbeitsstätten
- Änderung der Anschrift oder Bezeichnung des Betriebes
- Änderung des Schwerpunkts der Tätigkeit des Betriebes (Branchenänderung)
- wenn die Meldungen für die Beschäftigten Ihres Betriebes künftig von einer anderen Stelle innerhalb des Unternehmens vorgenommen werden
- Verlegung eines Betriebes
- Übernahme eines Betriebes
- Aufgabe oder Stilllegung des Betriebes